AGB

Die AGB gelten für jegliche Nutzung der Einrichtungen und Kursangebote von upsidedownYoga unabhängig von Ort, Zeit und Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.

 

1. Allgemeines
Jeder Teilnehmer/Erziehungsberechtigte erkennt mit der Buchung bzw. Terminvereinbarung und Teilnahme an Kursen/Personal Training von upsidedownYoga die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der vorliegenden aktuellen Fassung an.


2. Angebote  

upsidedownYoga bietet Teilnehmern Präventivkurse, Privatunterricht (Personal Training) und Workshops an und führt diese mit den Teilnehmern durch. 

 

3. Leistungen

a) Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von upsidedownYoga auf der upsidedownYoga Internetpräsenz, über Flyer und den von upsidedownYoga sonst genutzten Medien bekannt gegeben.

b) Der Leistungsumfang richtet sich nach der Leistungsbeschreibung der Präventivkurse, Privatstunden (Personal Training) und Workshops.

c) upsidedownYoga ist berechtigt, die Leistungen persönlich oder durch eine gewählte Ersatzperson als Erfüllungsgehilfen zu erbringen. Kann ein Termin nicht selbst von upsidedownYoga durchgeführt werden, etwa aus gesundheitlichen Gründen, so kann upsidedownYoga einen Erfüllungsgehilfen zur Durchführung der Leistung bestimmen oder einen Ersatztermin anbieten.

 

4. Vertragsabschluss

a) Die Anmeldung kann telefonisch, persönlich, schriftlich, per E-Mail oder online erfolgen. Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer das Angebot auf Abschluss eines Vertrages verbindlich ab. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Bei einer Gruppenanmeldung (beispielsweise Firmen-Yoga) schließt der Anmelder einen Teilnahmevertrag für eine feste Gruppe ab.

b) Der Vertrag kommt stets mit der Annahme durch upsidedownYoga zustande, über die der Teilnehmer oder der Geschäftskunde schriftlich oder per E-Mail direkt informiert wird. Ist die Teilnahme oder Anmeldung nicht möglich, etwa weil die Maximalteilnehmerzahl eines Kurses bereits erreicht ist, erhält der Anmelder ein Ablehnungsschreiben und es kommt kein Vertrag zustande.

c) upsidedownYoga behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl eine Veranstaltung bis eine Woche vor dem Termin abzusagen. Die Teilnehmer erhalten in diesem Fall  ihre etwaig bereits geleistete Teilnahmegebühr zurück.
d) Im Fall von Krankheit oder anderweitiger Verhinderung der Unterrichtenden wird ein Ersatztermin vereinbart.

5. Zahlung, Fälligkeit, Umsatzsteuer

a) Für Präventivkurse und Workshops: Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist die Teilnahme- oder Kursgebühr umgehend auf folgendes Konto zu überweisen:

Martina Pothmann             
IBAN: DE75 5005 0201 1241 7692 20             
BIC: HELADEF1822


Bei einer kurzfristigen Anmeldung zu einem Kurs (drei Tage oder kürzer vor Kursbeginn) kann nach Absprache auch in bar vor Ort gezahlt werden. Diese Zahlungsmöglichkeit entbindet nicht von der Verbindlichkeit der Anmeldung und Zahlungspflicht.

b) Bei Gruppenanmeldungen: Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung und Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.

c) Werden für die Teilnahme- oder Kursgebühr die fälligen Zahlungen vom Teilnehmer trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist die Veranstalterin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten.

d) Bei Privatunterricht (Personal Training): Die Vergütung für das Personal Training erfolgt entweder vor Ort am Tag der Leistungserbringung ohne Abzug in bar oder ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug auf das o.g. Konto zu überweisen.

e) Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist upsidedownYoga berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.

 

6. Rücktritt des Teilnehmers, Ersatzperson, nicht in Anspruch genommene Leistungen

a) Für geschlossene Präventivkurse und Workshops:

Diese Leistungen werden als Komplettpaket mit festgelegten Terminen gebucht. Sollte der Teilnehmer den Kurs/Workshop nicht besuchen können, ist es möglich, dass eine geeignete Ersatzperson den gebuchten Platz einnimmt und als Stellvertreter in diesen Vertrag eintritt. In diesem Fall sorgt der Teilnehmer eigenverantwortlich für die Ersatzperson und teilt deren Namen und Anschrift der Veranstalterin rechtzeitig, mindestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn, mit. Eine Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen erfolgt nicht. 

b) Für Gruppenanmeldungen:

Bei Gruppenanmeldungen ist ein Rücktritt der Gruppe ausgeschlossen, ebenso ein Teilrücktritt durch einen einzelnen Teilnehmer. Eine Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen erfolgt daher nicht.

c) Für Privatunterricht (Personal Training mit bis zu drei Teilnehmern):

Absagen aller bis zu drei Teilnehmer sind bis 36 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich, bei allen kurzfristigeren Rücktritten ist die volle vereinbarte Gebühr zu entrichten. Ein Teilrücktritt durch einzelne Teilnehmer ist ausgeschlossen.

 

7. Haftungsausschluss
Die Teilnahme an dem Kursangebot erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Von Seiten der Anbieterin/Unterrichtenden/Praxisinhaberin wird keinerlei Haftung gleich welcher Art übernommen, auch nicht für die, die aus eventuellen gesundheitlich-medizinischen Problemen als Folge des Trainings entstehen können. Es wird keinerlei Haftung in Bezug auf Krankheit, Verletzung, Personen- und Sachschäden oder Diebstahl übernommen.
Die Unterrichtende haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden, die sie verursacht bzw. die in ihren Verantwortungsbereich fallen, im Rahmen der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung.

8. Gesundheitszustand und Mitwirkungspflichten des Teilnehmers

Körperliches Training/Yogapraxis bergen ein erhöhtes Verletzungs- und Beschwerderisiko (physisch wie psychisch), insbesondere bei unsachgemäßer Ausführung der Körperstellungen und Abfolgen. Die Teilnahme setzt den allgemeinen Gesundheitszustand voraus (körperlich, geistig und seelisch). Spezielle Probleme (z.B. körperliche Gebrechen, vorangegangene Operationen, Herz-/Kreislaufbeschwerden, Atemwegprobleme, Bluthochdruck, aktuelle psychotherapeutische Behandlungen, fortgeschrittenes Alter, Schwangerschaft) erhöhen das Risiko zusätzlich und bedürfen, gemäß Empfehlungen verschiedenster ärztlicher und sportmedizinischer Fachgremien, vor Trainingsaufnahme einer ärztlichen Abklärung. Die Unterrichtende stellt keine Diagnosen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Kursangebote von upsidedownYoga nur zu nutzen, wenn er nicht unter ansteckenden Krankheiten leidet und der Nutzung keine medizinischen Bedenken entgegenstehen. In Zweifelsfällen wird der Teilnehmer diese vor Aufnahme der Nutzung mit der Kursleitung klären. Die Unterrichtende ist berechtigt, bei Kenntnis von dem Verdacht einer ansteckenden Krankheit oder vom Vorliegen medizinischer Bedenken die Nutzung ihrer Kurse und Angebote von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Negativattestes abhängig zu machen; die Kosten eines solchen ärztlichen Attestes hat der Teilnehmer zu tragen.

upsidedownYoga kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer entsprechenden Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder der Teilnehmer sich sonst stark vertragswidrig verhält. Dabei behält upsidedownYoga den Anspruch auf die Teilnahmegebühr abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigem Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeiten oder das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auch bei Verstößen hiergegen behält sich upsidedownYoga vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

Während der Kurse auftretende Beschwerden jeder Art oder Unwohlsein sollten der Unterrichtenden unverzüglich mitgeteilt werden.

8. Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht entfällt trotz Fernabsatzvertrag, da es sich um einen Vertrag über Freizeitaktivitäten handelt, die zu festgelegten Terminen und/oder Zeiträumen stattfinden (§312g Nr.9 i.V.m §355 BGB).


9. Änderung von Name und Anschrift des Teilnehmers

Der Teilnehmer verpflichtet sich, sämtliche Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die für die Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können, upsidedownYoga unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse des Teilnehmers.

 
10. Datenschutzbestimmungen

Der Teilnehmer wird nach Paragraph 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine personenbezogenen Daten zu Bearbeitungszwecken elektronisch gespeichert werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden beachtet. Der Nutzer erklärt sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht ohne besondere Einverständniserklärung des Nutzers. Der Teilnehmer hat jederzeit ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung dieser Daten.


11. Nebenabreden, Erfüllungsort und Gerichtsstand, salvatorische Klausel

a) Mündliche Nebenabreden zu dem Nutzungsvertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.

b) Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis, seinem Zustandekommen oder seiner Beendigung Hamburg vereinbart.

c) Sind einzelne Bestandteile der Geschäftsbedingungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen hierdurch nicht berührt. An Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbare Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch den Nutzungsvertrag weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.